Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer

Die EU-Kommission fordert: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch gezielte Schulung von Berufskraftfahrern.
Vermittelt werden sollen vor allem tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse für Alltagssituationen.

Wer ist betroffen?
Alle Fahrer, die Fahrten mit Fahrzeugen im Güterverkehr mit mehr als 3,5t zGG im Personenverkehr mit mehr als 8 Sitzplätzen zu gewerblichen Zwecken durchführen.

Ab wann besteht die Nachweispflicht der Weiterbildung?
Busfahrer müssen die Weiterbildung seit dem 10.09.2008 nachweisen, LKW-Fahrer seit dem 10.09.2009.

Welche Kenntnisbereiche werden vermittelt?

Was gibt es zu beachten?
Regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsseminaren (ein Tag Weiterbildung pro Jahr,
5 Schulungstage in 5 Jahren) Garantieren die problemlose Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis um weitere fünf Jahre.

Termine:
Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und erfahren Sie, wann die nächste Weiterbildung stattfindet.